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Zeugnis und Euro-Banknoten.

Wissenschaftsbetrug und akademisches Ghostwriting sind nicht identisch

3 min.

Seit der wiederholten Forderung des Deutschen Hochschulverbandes, für wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten, die von einem akademischen Ghostwriter erstellt wurden, den Strafbestand des Wissenschaftsbetruges einzuführen, werden die Begriffe Wissenschaftsbetrug und akademisches Ghostwriting gerne miteinander identifiziert. Auch wenn es zutrifft, dass eine Schnittmenge zwischen beiden Begriffen besteht, so zeigen sich bei näherer Betrachtung jedoch ebenso feine Unterschiede, die es zu berücksichtigen gilt.

 

Wie die nachstehenden Ausführungen belegen, verbirgt sich hinter der pauschalen Identifizierung von akademischem Ghostwriting und Wissenschaftsbetrug eine undifferenzierte wie simplifizierende Sichtweise der Ghostwriting-Tätigkeit.

 

Wissenschaftsbetrug vs. akademisches Ghostwriting

 

Im akademischen wie im nicht-akademischen Kontext ist eine Handlung genau dann als Betrug zu werten, wenn eine Täuschungsabsicht vorliegt. Wissenschaftsbetrug ist deshalb beispielsweise gegeben, wenn ein Wissenschaftler vorsätzlich falsche (z. B. frei erfundene oder manipulierte) Forschungsdaten veröffentlicht und damit als echt ausgibt, sei es um über diesem Wege Fördermittel einzuholen oder Bekanntheit zu erlangen.

 

Ein weiterer Tatbestand des Wissenschaftsbetrugs sind Plagiate, also die nicht gekennzeichnete, planmäßige Übernahme fremden Gedankenguts in der Absicht, dieses als seine eigenen Gedanken und Ideen auszugeben. Ein berühmt gewordenes Beispiel eines Wissenschaftsbetrugs in Form eines Plagiats ist der Fall des ehemaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg. Guttenbergs Dissertation enthielt Urheberechtsverletzungen in mehr als 20 Textpassagen. Die Folge: Aberkennung des Doktorgrades sowie Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 20.000 Euro.

Ausrufezeichen in einem roten Dreieck.

Auch das Einreichen bzw. Publizieren einer von einem Ghostwriter verfassten wissenschaftlichen Arbeit unter eigenem Namen halten viele für einen klaren Fall von Wissenschaftsbetrug. Doch Vorsicht ist geboten: Ghostwriting im Sinne der Auftragsschreiberei ist als solches zunächst einmal eine Dienstleistung, bei der eine Person im Auftrag und im Namen einer anderen Person einen Text verfasst (z. B. eine Biografie oder Rede).

 

Akademisches Ghostwriting im Besonderen ist eine Dienstleistung, die auf das Gebiet des wissenschaftlichen Arbeitens spezialisiert ist. So geht es beim akademischen Ghostwriting darum, dass der Ghostwriter für seinen Auftraggeber einen wissenschaftlichen Text verfasst (z. B. eine Haus/Seminararbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit, Magisterarbeit, Doktorarbeit). Für sich genommen ist das noch nicht problematisch. Strafrechtlich bedenklich wird es erst dann, wenn der Auftraggeber die vom Ghostwriter erstellte Arbeit unter seinem eigenen Namen einreicht und dabei eine Erklärung abgibt, nach der die Arbeit selbständig verfasst wurde. Dann liegt ein Fall von Wissenschaftsbetrug vor, insofern der Klient vorsätzlich falsche Tatsachen vorspiegelt bzw. wahre Tatsachen unterdrückt.

 

Der Ghostwriter kann sich ebenfalls des Wissenschaftsbetrugs schuldig machen, wenn ihm das Vorhaben des Klienten nachweislich bekannt war und er dieses tatkräftig unterstützte. Der entscheidende Punkt ist allerdings, dass nicht jede Form des akademischen Ghostwriting automatisch Wissenschaftsbetrug darstellt.

 

Es geht auch anders: seriöses vs. unseriöses akademisches Ghostwriting

 

Zu unterscheiden ist zwischen seriösem, gewissenhaftem und unseriösem, fahrlässigem akademischen Ghostwriting. Unseriös ist akademisches Ghostwriting, wenn der Ghostwriting-Anbieter einen Wissenschaftsbetrug aus Rentabilitätserwägungen willentlich in Kauf nimmt und unterstützt und/oder dem Klienten gegenüber diesbezüglich nicht die nötige Aufklärungsarbeit leistet.

Ein Mann signalisiert, dass alles okay ist.

Zu einer seriösen akademischen Beratung gehört es indes, Klienten persönlich, im Werkvertrag oder auf der Webseite darauf aufmerksam zu machen, dass es sich bei den erstellten Werken lediglich um Vorlagen oder Beispieltexte handelt, die in der bestehenden Form nicht irgendwelche Prüfungsleistung ersetzen dürfen, sondern als Orientierungshilfen für das eigenständige Verfassen der Zielarbeiten zu verstehen sind.

 

Seriöse Anbieter weisen ihre Klienten darauf hin, dass entsprechende Verstöße gegen die Prüfungsordnungen von Fakultäten rechtliche Konsequenzen wegen falscher Versicherung an Eides statt nach sich ziehen können (z. B. Exmatrikulation, Aberkennung des Grades, Bußgeldzahlung). Natürlich ist mit einer seriösen akademischen Beratung und Betreuung noch nicht gewährleistet, dass der Klient der Beratung des Ghostwriting-Anbieters auch tatsächlich Folge leistet, zumal diese Art von Wissenschaftsbetrug in der Praxis schwer nachweisbar ist. Doch in dem Fall beginge ausschließlich der Auftraggeber den Wissenschaftsbetrug, nicht der (seriöse) Ghostwriter.

 

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch das Oberlandesgericht Köln. So heißt es im Urteil vom 23.02.2011 (Az: 6 U 178/10), dass akademische Ghostwriter-Dienstleister, die ihre Klienten auf den Vorlagencharakter ihrer Texte hinweisen, ein Interesse bekunden, das legale Angebot der akademischen Beratung und Unterstützung herauszustellen und damit von einem illegalen Angebot abzugrenzen.

 

Fazit

 

Wissenschaftsbetrug und akademisches Ghostwriting sind keine identischen, austauschbaren Begriffe. Zwei Begriffe stehen genau dann in einer Identitätsbeziehung zueinander, wenn sie hinsichtlich ihres Inhaltes und Umfanges vollständig übereinstimmen. Das ist hier nicht der Fall. Vielmehr liegt eine partielle Identitätsrelation vor. Richtig ist, dass akademisches Ghostwriting Wissenschaftsbetrug sein kann, aber nicht muss.

 

Ob sich akademisches Ghostwriting dem Vorwurf des Wissenschaftsbetruges schuldig macht, hängt von der Seriosität bzw. Unseriosität des jeweiligen Ghostwriting-Anbieters sowie vom Verhalten des Auftragsgebers ab. Akademisches Ghostwriting fällt nur dann unter den Begriff des Wissenschaftsbetrugs, wenn der akademische Ghostwriter die Täuschungshandlung seitens des Klienten wissentlich unterstützt bzw. der Auftraggeber der Beratung eines seriösen Anbieters zuwiderhandelt.


Content-Creatorin Elitsa Grigorova.

Elitsa ist eine erfahrene Content-Creatorin mit einem Bachelorabschluss in Journalismus von der University of Westminster. Als Texterin am Tag und begeisterte Leserin am Abend liebt sie es, in verschiedene Schreibwelten einzutauchen, ihren beruflichen Horizont zu erweitern und sich von verschiedenen Themen inspirieren zu lassen.

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