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Die Tätigkeit des Ghostwriting ist wohl jedem ein Begriff. Dass es Personen gibt, die im Auftrag und im Namen anderer Schreibdienste leisten, ist aus dem Alltagsleben bestens bekannt. Schauspieler, Musiker oder andere Personen des öffentlichen Lebens kommen aus zeitlichen Gründen und Mangel an entsprechender Kompetenz in der Regel nicht ohne einen Ghostwriter aus, um ihre Biografien oder Memoiren stilsicher und publikationsreif zu Papier zu bringen. Und was wären unsere Politiker ohne jene Kräfte im Verborgenen, die ihre Reden und öffentlichen Statements verfassten? Der amerikanische Präsident John F. Kennedy gewann sogar den Pulitzer-Preis für sein Werk Zivilcourage (1956), obwohl die eigentliche Schreibarbeit der Redenschreiber Ted Sorensen leistete. Doch wer nun glaubt, Ghostwriting sei eine relativ junge Betätigung, der irrt sich gewaltig. Die „Geistschreiberei“ ist vielmehr ein uralter Hut, der seit Jahrtausenden besteht.
Ist akademisches Ghostwriting mit unseren ethischen Grundsätzen vereinbar? Begehen diejenigen, welche die Dienste des akademischen Ghostwriting anbieten bzw. bemühen, eine sittenwidrige Handlung? An diesen simpel anmutenden Fragen scheiden sich nach wie vor die Geister. Insbesondere für jene, die akademisches Ghostwriting für rechtswidrig halten, steht unumstößlich fest: Akademisches Ghostwriting ist unethisch, weil es gegen die guten Sitten verstößt. Um jedoch keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, wollen wir dieser Frage systematisch nachgehen.
Legal oder nicht legal, das ist hier die Frage. Der rechtliche Status des akademischen Ghostwriting ist nach wie vor umstritten. Dabei bedarf es keiner aufwendigen Analyse, um sich Klarheit in dieser Frage zu verschaffen. Wer akademisches Ghostwriting für rechtlich unzulässig erachtet, tut dies aus maximal zwei Erwägungen heraus. Die erste lautet: „Akademisches Ghostwriting ist Urkundenfälschung“, die zweite: „Akademisches Ghostwriting ist Betrug“. Beide Thesen sind in ihrer allgemeinen Formulierung zurückzuweisen. Während die erste schlechterdings unzutreffend ist, liegt der zweiten ein Verständnis von akademischen Ghostwriting zugrunde, das nicht uneingeschränkt gültig ist.
Um im Berufsleben erfolgreich durchzustarten zu können, ist ein akademischer Abschluss in vielen Fällen Grundvoraussetzung. Dem aktuellen Bildungsbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zufolge sind Hochschulabsolventen in Sachen Gehalt durchschnittlich deutlich besser gestellt als Personen mit nur Mitterer Reife oder Abitur. Wer einen gutbezahlten Job in der Industrie möchte, muss jedoch hohen Anforderungen genügen. Der Weg zu einem gelungenen Studienabschluss ist daher oftmals ein steiniger. Gefordert sind häufig nicht nur Bestnoten, sondern auch mehrere Praktika und Auslandsaufenthalte. Bei einem derartigen Leistungsdruck ist es nicht immer einfach, die notwendige Zeit zu finden, um sich auf die arbeitsintensiven Haus- und Abschlussarbeiten zu konzentrieren. Hinzu kommt, dass die große Mehrzahl der Studierenden neben dem Studium arbeiten muss, um ihre akademische Ausbildung sowie das Wohnen am Studienort zu finanzieren. Schnell ist man an den Grenzen seiner Belastbarkeit angekommen. Nicht umsonst sind psychologische Betreuungsdienste heutzutage Standardeinrichtungen an Universitäten und Hochschulen. Die Burn-Out-Gefahr stellt für Vollzeit- wie für berufsbegleitend Studierende mittlerweile eine der größten Karriererisiken überhaupt dar. Doch soweit muss es nicht kommen. Eine immer öfter in Anspruch genommene Lösungsoption, um der eigenen Karriere auf die Sprünge zu verhelfen, besteht darin, professionelle Hilfe eines akademischen Ghostwriters einzuholen. Allerdings ist Vorsicht geboten! Wie in jeder Branche zeigen sich mitunter erhebliche Qualitätsunterschiede unter den einzelnen Anbietern. Wir zeigen Ihnen auf, was akademische Ghostwriter leisten und worauf Sie bei der Auswahl Ihres Ghostwriters achten sollten.
Ihr schlechter Ruf eilt ihnen voraus: Dissertationen in der Medizin gelten im Vergleich zu Dissertationen aus anderen Disziplinen als Doktorarbeiten zweiter Klasse. Bei Wissenschaftsverbänden und -gremien stehen Promotionsverfahren im Fachbereich Medizin seit geraumer Zeit in der Kritik. Medizinpromovenden, die Fördergelder des Europäischen Forschungsrates beantragen möchten, müssen sogar erst ihre wissenschaftliche Eignung separat unter Beweis stellen. Trotz allem bestehen auf Individualebene Optionen der Qualitätssteigerung zur Verfügung.
Seit der wiederholten Forderung des Deutschen Hochschulverbandes, für wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten, die von einem akademischen Ghostwriter erstellt wurden, den Strafbestand des Wissenschaftsbetruges einzuführen, werden die Begriffe Wissenschaftsbetrug und akademisches Ghostwriting gerne miteinander identifiziert. Auch wenn es zutrifft, dass eine Schnittmenge zwischen beiden Begriffen besteht, so zeigen sich bei näherer Betrachtung jedoch ebenso feine Unterschiede, die es zu berücksichtigen gilt. Wie die nachstehenden Ausführungen belegen, verbirgt sich hinter der pauschalen Identifizierung von akademischem Ghostwriting und Wissenschaftsbetrug eine undifferenzierte wie simplifizierende Sichtweise der Ghostwriting-Tätigkeit.
Legal oder nicht legal, das ist hier die Frage. Der rechtliche Status des akademischen Ghostwriting ist nach wie vor umstritten. Dabei bedarf es keiner aufwendigen Analyse, um sich Klarheit in dieser Frage zu verschaffen. Wer akademisches Ghostwriting für rechtlich unzulässig erachtet, tut dies aus maximal zwei Erwägungen heraus. Die erste lautet: „Akademisches Ghostwriting ist Urkundenfälschung“, die zweite: „Akademisches Ghostwriting ist Betrug“. Beide Thesen sind in ihrer allgemeinen Formulierung zurückzuweisen. Während die erste schlechterdings unzutreffend ist, liegt der zweiten ein Verständnis von akademischen Ghostwriting zugrunde, das nicht uneingeschränkt gültig ist.
Akademisches Ghostwriting und Urkundenfälschung sind grundverschieden
Eine Urkundenfälschung liegt gemäß § 267 StGB in Deutschland vor, wenn jemand mit Täuschungsabsicht „im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht“. Eine wissenschaftliche Arbeit ist eine Urkunde in dem Sinne, dass sie eine Erklärung (über einen Gedankeninhalt) verkörpert, dabei den Aussteller als Garanten ausweist und eine Beweisfunktion im Rechtsverkehr ausübt. Stimmt der tatsächliche Aussteller mit dem angegebenen Aussteller überein, so ist die Urkunde echt. Allerdings, und das ist entscheidend, kann auch derjenige als Aussteller fungieren, der sich die Urkunde bzw. Arbeit zu Eigen macht. Das bedeutet: Reicht jemand eine von einem Ghostwriter angefertigte Arbeit an einer Hochschule oder Universität im eigenen Namen ein, so macht sich die betreffende Person zwar einer (schriftlichen) Lüge schuldig, jedoch keiner Urkundenfälschung im juristischen Sinne.
Akademisches Ghostwriting und Wissenschaftsbetrug sind nicht immer dasselbe
Nicht ganz so klar liegen die Dinge in der Frage, ob akademisches Ghostwriting mit Wissenschaftsbetrug gleichzusetzen ist. Um sich der Antwort zu nähern, ist es hilfreich, zwei Szenarien voneinander abzugrenzen. Szenario 1: Eine Person legt eine von einem Ghostwriter erstellte wissenschaftliche Arbeit unter eidesstattlicher Versicherung als eigene Prüfungsleistung vor. Hier liegt ein deutlicher Fall von Wissenschaftsbetrug vor, da die betreffende Person etwas vortäuscht, was nicht der Fall ist, nämlich: Urheber der eingereichten wissenschaftlichen Arbeit zu sein. Insofern die Person eine falsche eidesstattliche Erklärung abgibt, ist die Handlung in Deutschland strafbar nach § 156 StGB.
Anders verhält es sich in Szenario 2: Die Person reicht unter eidesstattlicher Versicherung eine wissenschaftliche Arbeit als Prüfungsleistung ein, die sie selbständig anhand einer von einem Ghostwriter verfassten Vorlage erstellt hat. In diesem Szenario liegt kein Fall von Wissenschaftsbetrug vor, da die Person eine wahrheitsmäßige eidesstattliche Erklärung abgibt, insofern sie tatsächlich der Urheber der eingereichten Arbeit ist. Solange die Texte des Ghostwriters lediglich als Beispieltexte Verwendung finden, die zwecks Inspiration und Hilfestellung für das eigenständige Anfertigen der Arbeit herangezogen werden, kann von Betrug nicht die Rede sein. Denn der Text des Ghostwriters unterscheidet sich in diesem Zusammenhang nicht wesentlich von einem beliebigen anderen wissenschaftlichen Text aus dem jeweiligen Themengebiet, so etwa einer im Internet erworbenen Hausarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit oder Doktorarbeit. Der Unterschied liegt allein darin, dass im Gegensatz zu bereits publizierten Arbeiten der Nachweis einer illegalen Handlung bei Auftragsarbeiten bedeutend schwieriger ist. Doch das alleine macht die Tätigkeit des akademischen Ghostwriting nicht rechtswidrig.
Fazit
Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage, ob akademisches Ghostwriting legal oder illegal ist, lautet also: Ja und Nein. Akademisches Ghostwriting ist illegal, wenn der Klient anhand des durch den Ghostwriter produzierten Textes falsche Tatsachen vorspiegelt und ihn unter eidesstattlicher Versicherung als eigene Leistung ausgibt. Akademisches Ghostwriting ist legal, wenn das vertraglich eingeräumte Recht auf Nutzung der Arbeit des Ghostwriters nicht mit rechtswidrigen Handlungen einhergeht. Ob akademisches Ghostwriting rechtlich zulässig ist oder nicht, hängt somit in letzter Konsequenz davon ab, wie der Klient mit dem Leistungen eines Ghostwriters umgeht. Versteht man akademisches Ghostwriting ausschließlich im letztgenannten Sinne, so gilt: Akademisches Ghostwriting ist grundsätzlich nicht illegal.