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Die Tätigkeit des Ghostwriting ist wohl jedem ein Begriff. Dass es Personen gibt, die im Auftrag und im Namen anderer Schreibdienste leisten, ist aus dem Alltagsleben bestens bekannt. Schauspieler, Musiker oder andere Personen des öffentlichen Lebens kommen aus zeitlichen Gründen und Mangel an entsprechender Kompetenz in der Regel nicht ohne einen Ghostwriter aus, um ihre Biografien oder Memoiren stilsicher und publikationsreif zu Papier zu bringen. Und was wären unsere Politiker ohne jene Kräfte im Verborgenen, die ihre Reden und öffentlichen Statements verfassten? Der amerikanische Präsident John F. Kennedy gewann sogar den Pulitzer-Preis für sein Werk Zivilcourage (1956), obwohl die eigentliche Schreibarbeit der Redenschreiber Ted Sorensen leistete. Doch wer nun glaubt, Ghostwriting sei eine relativ junge Betätigung, der irrt sich gewaltig. Die „Geistschreiberei“ ist vielmehr ein uralter Hut, der seit Jahrtausenden besteht.
Ist akademisches Ghostwriting mit unseren ethischen Grundsätzen vereinbar? Begehen diejenigen, welche die Dienste des akademischen Ghostwriting anbieten bzw. bemühen, eine sittenwidrige Handlung? An diesen simpel anmutenden Fragen scheiden sich nach wie vor die Geister. Insbesondere für jene, die akademisches Ghostwriting für rechtswidrig halten, steht unumstößlich fest: Akademisches Ghostwriting ist unethisch, weil es gegen die guten Sitten verstößt. Um jedoch keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, wollen wir dieser Frage systematisch nachgehen.
Legal oder nicht legal, das ist hier die Frage. Der rechtliche Status des akademischen Ghostwriting ist nach wie vor umstritten. Dabei bedarf es keiner aufwendigen Analyse, um sich Klarheit in dieser Frage zu verschaffen. Wer akademisches Ghostwriting für rechtlich unzulässig erachtet, tut dies aus maximal zwei Erwägungen heraus. Die erste lautet: „Akademisches Ghostwriting ist Urkundenfälschung“, die zweite: „Akademisches Ghostwriting ist Betrug“. Beide Thesen sind in ihrer allgemeinen Formulierung zurückzuweisen. Während die erste schlechterdings unzutreffend ist, liegt der zweiten ein Verständnis von akademischen Ghostwriting zugrunde, das nicht uneingeschränkt gültig ist.
Um im Berufsleben erfolgreich durchzustarten zu können, ist ein akademischer Abschluss in vielen Fällen Grundvoraussetzung. Dem aktuellen Bildungsbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zufolge sind Hochschulabsolventen in Sachen Gehalt durchschnittlich deutlich besser gestellt als Personen mit nur Mitterer Reife oder Abitur. Wer einen gutbezahlten Job in der Industrie möchte, muss jedoch hohen Anforderungen genügen. Der Weg zu einem gelungenen Studienabschluss ist daher oftmals ein steiniger. Gefordert sind häufig nicht nur Bestnoten, sondern auch mehrere Praktika und Auslandsaufenthalte. Bei einem derartigen Leistungsdruck ist es nicht immer einfach, die notwendige Zeit zu finden, um sich auf die arbeitsintensiven Haus- und Abschlussarbeiten zu konzentrieren. Hinzu kommt, dass die große Mehrzahl der Studierenden neben dem Studium arbeiten muss, um ihre akademische Ausbildung sowie das Wohnen am Studienort zu finanzieren. Schnell ist man an den Grenzen seiner Belastbarkeit angekommen. Nicht umsonst sind psychologische Betreuungsdienste heutzutage Standardeinrichtungen an Universitäten und Hochschulen. Die Burn-Out-Gefahr stellt für Vollzeit- wie für berufsbegleitend Studierende mittlerweile eine der größten Karriererisiken überhaupt dar. Doch soweit muss es nicht kommen. Eine immer öfter in Anspruch genommene Lösungsoption, um der eigenen Karriere auf die Sprünge zu verhelfen, besteht darin, professionelle Hilfe eines akademischen Ghostwriters einzuholen. Allerdings ist Vorsicht geboten! Wie in jeder Branche zeigen sich mitunter erhebliche Qualitätsunterschiede unter den einzelnen Anbietern. Wir zeigen Ihnen auf, was akademische Ghostwriter leisten und worauf Sie bei der Auswahl Ihres Ghostwriters achten sollten.
Ihr schlechter Ruf eilt ihnen voraus: Dissertationen in der Medizin gelten im Vergleich zu Dissertationen aus anderen Disziplinen als Doktorarbeiten zweiter Klasse. Bei Wissenschaftsverbänden und -gremien stehen Promotionsverfahren im Fachbereich Medizin seit geraumer Zeit in der Kritik. Medizinpromovenden, die Fördergelder des Europäischen Forschungsrates beantragen möchten, müssen sogar erst ihre wissenschaftliche Eignung separat unter Beweis stellen. Trotz allem bestehen auf Individualebene Optionen der Qualitätssteigerung zur Verfügung.
Seit der wiederholten Forderung des Deutschen Hochschulverbandes, für wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten, die von einem akademischen Ghostwriter erstellt wurden, den Strafbestand des Wissenschaftsbetruges einzuführen, werden die Begriffe Wissenschaftsbetrug und akademisches Ghostwriting gerne miteinander identifiziert. Auch wenn es zutrifft, dass eine Schnittmenge zwischen beiden Begriffen besteht, so zeigen sich bei näherer Betrachtung jedoch ebenso feine Unterschiede, die es zu berücksichtigen gilt. Wie die nachstehenden Ausführungen belegen, verbirgt sich hinter der pauschalen Identifizierung von akademischem Ghostwriting und Wissenschaftsbetrug eine undifferenzierte wie simplifizierende Sichtweise der Ghostwriting-Tätigkeit.
Ist akademisches Ghostwriting mit unseren ethischen Grundsätzen vereinbar? Begehen diejenigen, welche die Dienste des akademischen Ghostwriting anbieten bzw. bemühen, eine sittenwidrige Handlung? An diesen simpel anmutenden Fragen scheiden sich nach wie vor die Geister. Insbesondere für jene, die akademisches Ghostwriting für rechtswidrig halten, steht unumstößlich fest: Akademisches Ghostwriting ist unethisch, weil es gegen die guten Sitten verstößt. Um jedoch keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, wollen wir dieser Frage systematisch nachgehen.
Wann ist eine Dienstleistung unethisch?
Im alltäglichen, nicht-philosophischen Sinne ist eine Handlung bzw. Dienstleistung genau dann unethisch, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt. Was jeweils als den guten Sitten zuwiderlaufend und insofern als unsittlich gilt, ist letztlich das Ergebnis sozial ausgebildeter Konventionen und Lebensgewohnheiten und somit von kulturell-historischen Faktoren abhängig. Folgt man der Definition des Bundesgerichtshofes, so bestehen die guten Sitten in der vorherrschenden Sozial- und Rechtsmoral, also in den zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehenden gesellschaftlich allgemein akzeptierten Normen und Werten. Nach unseren gegenwärtigen Anstandsvorstellungen verstoßen solche Geschäfte beispielsweise gegen die guten Sitten, die unfreiwillig stattfinden, die Intimsphäre einer Person verletzen, Abhängigkeiten ausnutzen oder andere Personen schädigen.
Die Mehrheit der Kritiker des akademischen Ghostwriting sieht die Sittenwidrigkeit dieser Tätigkeit nun durch das Betragen beider an solchen Geschäften beteiligten Parteien bestätigt. Der Auftraggeber handle unsittlich, weil er oder sie bei Einreichen der durch den Ghostwriter erstellten Arbeit wahrheitswidrig vorgebe, der Urheber des betreffenden wissenschaftlichen Werkes zu sein. Denn auf diese Weise verstoße er oder sie gegen das Täuschungsverbot bzw. Aufrichtigkeitsgebot. Der Ghostwriting-Dienstleister hingegen handle wider die guten Sitten und damit unethisch, da dieser vertraglich eine unsittliche Handlung vorbereite oder fördere, indem er den Klienten zur Nutzung des Werks berechtige.
Akademisches Ghostwriting muss nicht unethisch sein
Der Argumentation der Kritiker liegen zwei Prämissen zugrunde, die nicht unbedingt gültig sind. So wird einerseits stillschweigend angenommen, dass der Auftraggeber das Werk des Ghostwriters nutzt, um es als sein eigenes auszugeben, und andererseits, dass der Ghostwriter dies wissentlich unterstützt. Weder das eine noch das andere muss jedoch zutreffen.
Was den Ghostwriter angeht, so könnte dieser im Werkvertrag darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu erstellenden Text um eine Vorlage handelt, die nicht als eigene Qualifikationsarbeit an einer Universität oder Hochschule eingereicht werden darf, zumal eine solche Handlung nicht nur (als Lüge) unethisch, sondern sogar rechtlich unzulässig ist. Durch diesen Hinweis bringt ein Ghostwriting-Anbieter zum Ausdruck, dass er kein Interesse daran hat, eine unsittliche und unerlaubte Handlung seitens des Klienten zu unterstützen.
Der Klient könnte seinerseits gemäß diesem Hinweis handeln und anhand der Vorlage des Ghostwriters eigenständig eine neue Arbeit verfassen; denn sich an fremden Texten zu orientieren und inspirieren zu lassen, ist eine absolut legitime Handlung und ohnehin gängige Praxis im wissenschaftlichen Arbeiten. In diesem Sinne stellt die Nutzung der Arbeit des Ghostwriters folglich keine unethische Handlung dar.
Fazit
Ob akademisches Ghostwriting unsittlich ist, kann nicht allgemein bejaht oder verneint werden. Der Einzelfall ist entscheidend. Worauf es ankommt, ist die Beratungsqualität des jeweiligen Ghostwriters einerseits und die moralische Gesinnung derjenigen ab, die akademisches Ghostwriting für sich nutzen, andererseits. Richtig ist, dass sowohl die vorsätzliche Unterstützung als auch die Ausübung einer Täuschungshandlung unseren Anstandsregeln zuwiderläuft. Richtig ist aber auch, dass hierzu kein logischer Zwang besteht und legitime Handlungsalternativen bestehen.